← Partnerprogramm

Webster Partnerbedingungen

Stand: 14.08.2026

Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Webster Partnerprogramm. Ergänzend gelten unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung.

1. Teilnahme

Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren, die als Unternehmer oder selbstständig gewerblich tätig sind und, soweit erforderlich, über eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung verfügen.

Privatpersonen ohne Unternehmereigenschaft sind nicht zur Teilnahme zugelassen.

Bei der Anmeldung müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gemacht und eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Webster kann Bewerbungen nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen und vor einer Auszahlung geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft verlangen.

2. Founding-Partner-Provision

Partner, die bis einschließlich 30.09.2026 als Founding-Partner angenommen werden, erhalten für jeden qualifizierten geworbenen Kunden:

  • 50 % des provisionsfähigen Netto-Umsatzes des ersten Monats und
  • 20 % des provisionsfähigen Netto-Umsatzes der folgenden Monate.

Der für eine Conversion geltende Provisionssatz wird bei erfolgreicher Attribution festgeschrieben. Spätere Änderungen der öffentlich angebotenen Provisionssätze verändern diesen Satz für bereits zugeordnete Kunden nicht.

3. Provisionsfähiger Netto-Umsatz

Als provisionsfähiger Netto-Umsatz gilt der von Webster tatsächlich vereinnahmte Betrag für ein kostenpflichtiges Webster Plan-Abonnement, abzüglich:

  • Umsatzsteuer,
  • Rabatten und Gutscheinen,
  • Gutschriften,
  • Refunds und
  • Chargebacks.

Nicht provisionsfähig sind insbesondere:

  • Credit-Pakete,
  • Credit-Top-ups,
  • kostenlose oder unbezahlte Trials und
  • sonstige Zusatzleistungen,

sofern Webster nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4. Jährlich abgerechnete Abonnements

Bei jährlich abgerechneten Abonnements wird der Netto-Abonnementpreis für die Berechnung der Provision anteilig auf die Monate des jeweiligen Abonnementzeitraums verteilt.

Auf den ersten Monat entfällt der für den ersten Monat geltende Provisionssatz. Auf die folgenden Monate entfällt der wiederkehrende Provisionssatz.

Beispiel: Bei einem Jahresabonnement mit einem provisionsfähigen Netto-Umsatz von 1.200 € werden für die Provisionsberechnung 100 € pro Monat zugrunde gelegt. Auf den ersten Monat werden 50 % und auf die folgenden Monate jeweils 20 % berechnet.

5. Wiederkehrende Provision

Die wiederkehrende Provision entsteht, solange der geworbene Kunde ein provisionsfähiges, kostenpflichtiges Webster-Abonnement unterhält und die entsprechenden Zahlungen tatsächlich bei Webster eingehen.

Wechselt der Kunde seinen kostenpflichtigen Plan, wird die Provision auf Grundlage des jeweils provisionsfähigen Netto-Umsatzes des neuen Plans berechnet.

Wird das Abonnement beendet, entstehen für Zeiträume ohne provisionsfähige Zahlung keine weiteren Provisionen.

6. Attribution und Referral-Cookie

Ein Klick auf den persönlichen Referral-Pfad des Partners (/r/ gefolgt vom Referral-Code) setzt ein First-Party-Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen.

Schließt der Nutzer innerhalb dieses Zeitraums ein provisionsfähiges Abonnement ab und kann die Conversion dem Partner technisch zugeordnet werden, wird der entsprechende Workspace dem Partner attribuiert.

Eine Provision entsteht erst, wenn die zugehörige provisionsfähige Zahlung erfolgreich bei Webster eingegangen ist.

Self-Referrals sind nicht zulässig. Dazu gehören insbesondere Anmeldungen über die eigene E-Mail-Adresse, den eigenen Webster-Account oder andere Anmeldungen, die wirtschaftlich dem Partner selbst zuzurechnen sind.

7. Gutschriftverfahren

Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren.

Mit der Teilnahme am Partnerprogramm stimmt der Partner zu, dass Webster die Abrechnung über die vom Partner erbrachten Vermittlungsleistungen erstellt. Der Partner stellt für diese Provisionen grundsätzlich keine eigene Rechnung aus.

Die jeweilige Gutschrift wird dem Partner elektronisch zur Verfügung gestellt.

Der Partner ist verpflichtet, die bereitgestellten Gutschriften zu prüfen und Webster unverzüglich über fehlerhafte Unternehmens-, Steuer- oder Abrechnungsdaten zu informieren.

8. Unternehmens- und Steuerdaten

Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und korrekte Unternehmens- und Steuerdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Name bzw. Firma,
  • Geschäftsanschrift,
  • Sitzland,
  • Steuernummer, soweit erforderlich,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden oder erforderlich,
  • Umsatzsteuerstatus und
  • die für Auszahlungen erforderlichen Zahlungsdaten.

Der Partner ist für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben verantwortlich.

9. Umsatzsteuer

Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auf eine Provision auszuweisen ist, richtet sich nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften sowie insbesondere nach Sitz und Umsatzsteuerstatus des Partners.

Soweit auf die Vermittlungsleistung deutsche Umsatzsteuer geschuldet und vom Partner auszuweisen ist, wird diese zusätzlich zur Netto-Provision in der Gutschrift ausgewiesen und ausgezahlt.

Soweit die Steuerschuldnerschaft auf Webster übergeht, insbesondere bei anwendbaren Reverse-Charge-Fällen, wird keine entsprechende Umsatzsteuer an den Partner ausgezahlt und die Gutschrift entsprechend behandelt.

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung und Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

10. Hold, Refunds und Chargebacks

Neu entstandene Provisionen befinden sich zunächst für 14 Tage auf Hold.

Wird die zugrunde liegende Kundenzahlung innerhalb oder nach diesem Zeitraum vollständig oder teilweise erstattet, zurückgebucht oder anderweitig rückabgewickelt, wird die entsprechende Provision vollständig oder anteilig rückgängig gemacht.

Ist die Provision bereits ausgezahlt worden, kann Webster den Betrag mit zukünftigen Provisionen verrechnen. Soweit eine Verrechnung nicht möglich ist, kann Webster die zu viel ausgezahlte Provision zurückfordern.

11. Auszahlung

Nach Ablauf des Hold-Zeitraums freigegebene Provisionen sind auszahlbar.

Auszahlungen erfolgen grundsätzlich monatlich per SEPA an die im Partner-Dashboard hinterlegte IBAN.

Der Partner ist dafür verantwortlich, korrekte und aktuelle Auszahlungsdaten zu hinterlegen.

Eine Auszahlung kann bis zur Klärung zurückgehalten werden, wenn erforderliche Unternehmens-, Steuer- oder Zahlungsdaten fehlen, widersprüchlich sind oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.

12. Pflichten des Partners

Partner dürfen Webster ausschließlich wahrheitsgemäß und transparent bewerben.

Insbesondere unzulässig sind:

  • Marken-Bidding auf „Webster“ oder vergleichbare Webster-Markenbegriffe ohne vorherige Zustimmung,
  • Spam oder unerwünschte Massenwerbung,
  • irreführende oder nachweislich falsche Aussagen über Webster,
  • Cookie-Stuffing oder vergleichbare Manipulation der Attribution,
  • künstlich erzeugte oder manipulierte Conversions,
  • Self-Referrals,
  • die Täuschung über die eigene Identität oder Unternehmereigenschaft und
  • sonstige Versuche, unberechtigte Provisionen zu erzeugen.

Der Partner ist außerdem selbst dafür verantwortlich, seine Werbung entsprechend den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen als Werbung bzw. kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen.

13. Missbrauch und Verstöße

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen, insbesondere bei Betrug, Self-Referrals, Cookie-Stuffing, Spam, manipulierten Conversions oder vorsätzlich irreführender Werbung, kann Webster die Teilnahme mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden.

Provisionen, die durch einen solchen Verstoß entstanden sind oder diesem zuzurechnen sind, können einbehalten, rückgängig gemacht oder zurückgefordert werden.

Bei einer Beendigung aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes endet der Anspruch auf künftige wiederkehrende Provisionen mit Beendigung der Teilnahme.

14. Ordentliche Beendigung

Der Partner oder Webster können die Teilnahme am Partnerprogramm für die Zukunft beenden.

Nach einer ordentlichen Beendigung entstehen keine neuen Attributionen.

Bereits vor Beendigung wirksam attribuierte Kunden bleiben dem Partner jedoch zugeordnet. Wiederkehrende Provisionen für diese Kunden laufen nach Maßgabe dieser Bedingungen weiter, solange der jeweilige Kunde ein provisionsfähiges Abonnement unterhält und die entsprechenden Zahlungen bei Webster eingehen.

Bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen bleiben den Hold-, Refund- und Chargeback-Regeln unterworfen.

15. Änderungen der Bedingungen und Provisionssätze

Webster kann diese Partnerbedingungen und die öffentlich angebotenen Provisionssätze mit Wirkung für die Zukunft ändern.

Änderungen der Provisionssätze gelten grundsätzlich nur für zukünftige Attributionen.

Der bei einer bestehenden Attribution festgeschriebene Provisionssatz bleibt für diese Attribution maßgeblich, soweit diese Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen.

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden den teilnehmenden Partnern in geeigneter Weise mitgeteilt.

16. Keine Verdienstgarantie

Auf der Webster-Website dargestellte Beispiel-Einnahmen oder Provisionsberechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung des jeweils dargestellten Provisionsmodells.

Sie stellen keine Garantie, Prognose oder Aussage über typische oder zu erwartende Einnahmen eines Partners dar.

Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich bei solchen Berechnungen nicht um Testimonials oder tatsächliche Einnahmen bestehender Partner.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Ergänzend zu diesen Partnerbedingungen gelten die auf der Webster-Website veröffentlichten rechtlichen Angaben, insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung.